Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Stand: Juli 2021 · Download als PDF · 90KB

1. Angebot, Auftrag und Lieferung

Unseren Angeboten und der Abwicklung des Auftrages liegen unsere Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Sie sollen dazu dienen, die Geschäftsverbindung zwischen unseren Kunden und uns reibungslos zu gestalten. Mit Aufgabe der Bestellung, spätestens mit Annahme der Ware, werden unsere Verkaufsbedingungen akzeptiert. Etwaigen abweichenden Bezugsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, ohne dass es eines erneuten Widerspruches bei der Auftragsbestätigung bedarf. Auftragsgemäß gelieferte Maßartikel können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.

2. Preise

Die Abgabe aller Angebote erfolgt stets freibleibend. Die Ware wird zu den Preisen geliefert, die in der jeweils letzten Preisliste festgelegt sind. Preisänderungen vorbehalten, insbesondere bei einem erheblichen Anstieg von Beschaffungs- und Transportkosten sowie bei erheblichen Veränderungen der Marktbedingungen. Die Preise für Maßfertigungsartikel gelten einschließlich Verpackung. Bei Kleinaufträgen wird ein Mindermengenzuschlag berechnet. Sonderverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Zustellgebühr für Postpakete sowie Mehrfracht für Expressgut trägt der Besteller.

3. Mehrwertsteuer

Im Falle einer Änderung der Mehrwertsteuer vor Erfüllung des Vertrages unterliegen Lieferung und Leistung dem am Tage der Lieferung gültigen Steuerrecht.

4. Zahlungen

Unsere Rechnungen können innerhalb von 10 Tagen mit 3 % Skonto oder spätestens innerhalb von 30 Tagen netto bezahlt werden. Skonto wird nur dann akzeptiert, wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen Lieferungen erfüllt sind. Erstlieferungen an uns unbekannte Besteller erfolgen gegen Vorkasse oder Nachnahme des Rechnungsbetrages mit 3 % Skonto, Ziellieferungen nach Aufgabe entsprechender Referenzen.

Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung, Wechsel und Schecks nur zahlungshalber angenommen. Spesen hierfür gehen zu Lasten des Käufers. Wenn nach Vertragsabschluss eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers eintritt, sind wir berechtigt, unter Rückgabe des Wechsels sofortige Barzahlung zu verlangen.

Die gesamte Kaufpreisforderung wird bei Nichteinlösung eines Wechsels oder Schecks sofort fällig. Dasselbe gilt bei Zahlungs-einstellung oder Konkurs des Käufers.

5. Beschaffenheit unserer Produkte

Die Beschaffenheit unserer Produkte ist in unseren Kollektionen und Produktblättern festgehalten, die wir dem Besteller jederzeit zur Verfügung stellen können. Die Richtigkeit der Angaben kann weder zugesichert noch garantiert werden.

Die in zu dem Produkt gehörenden Begleitmaterial angegebenen Wartungshinweise sind in jedem Fall zu beachten. Nur so lässt sich ein einwandfreies Funktionieren der Anlagen sicherstellen. Für Funktionsverlust infolge unsachgemäßer oder ausbleibender Wartung kann keine Haftung übernommen werden.

Wir bemühen uns, unsere Produkte in unserem Informationsmaterial so exakt wie möglich zu beschreiben. Zugunsten einer leichteren Erfassbarkeit von Bild und Schrift behalten wir uns vor, in einem handelsüblichen Rahmen von exakten Zahlen oder Daten abzuweichen. Die bestellte Ware ist ausdrücklich nur für die gewöhnliche Verwendung unter üblichen Bedingungen freigegeben. Ist eine ungewöhnliche Verwendung oder der Einsatz unter extremen Bedingungen vorgesehen, oder ergeben sich aus dem Betrieb der Anlagen Risiken für die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen bzw. die Umwelt, ist der Besteller verpflichtet, dies vor Vertragsabschluss bei uns anzuzeigen.

6. Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers, auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferung. Bei etwaigen Transport-schäden empfiehlt es sich im Interesse des Empfängers, den Schaden sofort bahnamtlich oder durch den ersatzpflichtigen Transportführer feststellen und bescheinigen zu lassen.

Durch Annahmeverweigerung entstehende Kosten wie Lagergeld, Frachtkosten usw. gehen zu Lasten des Empfängers.

7. Haftung bei Mängeln

Bedingung für Gewährleistungen zugunsten des Bestellers ist sein ordnungsgemäßes Nachkommen der im § 377 HGB festgeschriebenen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Offensichtliche und nach Untersuchung erkennbare typische Mängel sind innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Produktübergabe schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche oder bei Untersuchung durch fachkundiges Personal nicht erkennbare Mängel sind innerhalb von 8 (acht) Tagen nach ihrer Feststellung schriftlich zu rügen. Bei allen Mängelrügen ist der Besteller verpflichtet, uns eine detaillierte schriftliche Mängelbeschreibung zuzusenden. Eine Gewähr-leistung ist bei Versäumen der jeweiligen Rügefrist ausgeschlossen. Einreden der Verspätung oder unvollständiger Mängelrügen behalten wir uns auch nach Beginn der Reklamationsbearbeitung und Prüfung der beanstandeten Waren vor.

Gewährleistungen sind ausgeschlossen für alle Störungen und Schäden infolge des natürlichen Verschleißes von Anlage und Bedienelementen, durch unsachgemäße oder falsche Installation, Bedienung oder Stromversorgung, durch unterlassene oder fehlerhafte Wartung, durch höhere Gewalt, insbesondere Sturmschäden, Feuer, Blitzschlag und Explosion. Wir leisten ebenfalls keine Gewähr für Störungen und Schäden infolge der Verwendung von nicht durch uns zur Verwendung mit unseren Produkten freigegebenen Bauteilen oder Verbrauchsmaterialien.

Für die Mangelfreiheit unserer Produkte leisten wir für 1 (ein) Jahr nach Erhalt der Lieferung Gewährleistung. Bei Vorliegen eines Mangels sind wir berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder durch eine neue, mangelfreie Sache zu ersetzen. Sollte auch der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlagen, ist der Besteller zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern nach dem Vertrag keine weiteren Nachbesserungsversuche angemessen bzw. dem Besteller zumutbar sind. Stellen wir bei Untersuchung einer Mangelrüge keinen Mangel fest, trägt der Besteller die Kosten für die Untersuchung. Ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Verweigerung der Annahme steht dem Besteller bei geringfügigen oder unerheblichen Mängeln nicht zu. Ist der Besteller zur Geltendmachung von Rechten verpflichtet, uns eine angemessene Frist zur Leistungserbringung zu setzen, so muss die Frist mindestens 4 (vier) Wochen betragen. Sind für Nacherfüllungen unverhältnismäßig hohe Kosten absehbar, sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. Eine Unverhältnismäßigkeit ist dann gegeben, wenn die Kosten für die Nacherfüllung mehr als 30 v.H. des Marktwertes der Kaufsache betragen. Nebenaufwendungen zur Nacherfüllung, weitergehende Ansprüche wie insbesondere Schadenersatzansprüche erstatten wir dem Besteller nur im Rahmen der Regelungen in §8. Im Zuge der Nachbesserung ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar und stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu. Rückgriffsansprüche gem. § 478,479 BGB bestehen nur im gesetzlichen Umfang, wenn die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war, nicht dagegen bei nicht mit uns abgestimmten Kulanzregelungen. Rückgriffsansprüche setzen die Beachtung eigener Pflichten und Rügeobliegenheiten durch den Rückgriffsberechtigten voraus. Soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder anderer vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren, oder wenn der Besteller gegenüber dem Endkunden eine besondere Garantie eingeräumt hat, besteht diese Verpflichtung nicht. Eine Haftung nach §478f. BGB ist ausgeschlossen, wenn der Besteller ins Ausland liefert und die Geltung des UN-Kaufrechts ausschließt. Nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist sind wir berechtigt, den Besteller aufzufordern, binnen eines Monats eventuelle andere Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Werden innerhalb der Frist keine Gewährleistungsrechte geltend gemacht, verfallen die Gewährleistungsrechte, wenn in der Aufforderung auf diese Rechtsfolge hingewiesen ausdrücklich wurde.

8. Gesamthaftung

Eine über Ansprüche aus § 7 hinausgehende Haftung ist ohne Rücksichtnahme auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für das Demontieren defekter Anlagen, sofern der Fehler bereits vor der Montage hätte festgestellt werden können, für Nebenkosten und Aufwendungen für die Montage eines gelieferten Produkts oder einer Ersatzlieferung, auch wenn Fehler erst nach Beginn der Montagearbeiten entdeckt werden, für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Abschließen des Vertrags sowie sonstige Pflichtverletzungen, für deliktische Ansprüche auf Schadenersatz nach § 823 BGB. Eine Haftung für Schäden an der gelieferten Ware, für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Auch ist eine persönliche Schadenersatzhaftung unserer Unternehmensanghörigen, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, wenn eine Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ist.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleibt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Käufer aus unserer Geschäftsverbindung unser Eigentum, auch wenn sie weiterveräußert ist. Bei Kreditverkäufen ist unser Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt zu verkaufen. Die ihm aufgrund dieser Veräußerung zustehende Forderung gegen den Erwerber tritt er bereits hiermit an uns ab. Er verpflichtet sich weiterhin, eingehende Zahlungen aus dem Verkauf zur Begleichung unserer Forderung an uns abzuführen. Unser Kunde ist verpflichtet, uns sofort zu verständigen, wenn unser Eigentum vollstreckt wird. Er hat bei Vollstreckung auf unser Eigentum ausdrücklich hinzuweisen. Kollektionen, Bemusterungen und Warenträger, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum.

10. Abänderungen

Alle von diesen Bedingungen abweichenden Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kiel.

Germania KG
Kiel-Altenholz

Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe unserer Kollektionen – auch auszugsweise – sind nur mit unserem schriftlichen Einverständnis gestattet.

Wichtig bei Transportschäden

Für Transportschäden haftet das Transportunternehmen. Deshalb Sendung sofort bei Empfang prüfen, wenn Sie sich vor Verlusten schützen wollen! Transportschäden können nur dann geltend gemacht werden, wenn Sie den Schaden sofort bahnamtlich oder durch den Transportführer (Post, Spediteur) feststellen und bescheinigen lassen. Für den Fall, dass der Schaden äußerlich nicht erkennbar war und erst beim Auspacken der Ware festgestellt werden konnte, beantragen Sie sofort die Aufnahme des Tatbestandes. Nur unter dieser Voraussetzung können Sie bei dem Transportunternehmen auch nachträglich noch Schadenersatzansprüche geltend machen. Original-Frachtbrief, Tatbestandsaufnahme und Abtretungserklärungen zur Verfolgung Ihrer Ansprüche bitte sofort an uns einsenden!